Gehege in der Heimat

betr.: „Zoos und Artenvielfalt“, taz vom 26. 5. 08

Gehege zum Schutz bedrohter Tiere können in den Heimatländern der Tiere errichtet werden. Geht es nur um den Erhalt der Artenvielfalt, so reicht es aus, die Tiere in ein Gehege in ihrer Heimat unterzubringen. Es ist unverständlich, weshalb für exotische Tiere der Gehegestandort Deutschland ist und nicht die Heimat. Plausibel wäre es nur, wenn man sagen würde, der Standort des Geheges ist im Zoo Nürnberg, damit man aus dem Elend der Tiere geschäftlichen Profit schlagen kann. MANFRED BABERA, Mettmann