10 Jahre Haft für Kevins Ziehvater

BREMEN dpa/ap ■ Wegen der tödlichen Misshandlung des zweijährigen Kevin hat das Landgericht Bremen den Ziehvater gestern zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Es blieb damit unter den von der Anklage geforderten 13 Jahren für Mord. Bernd K. hatte dem zweijährigen Kind immer wieder Knochen gebrochen, was am Ende zu einer tödlichen Embolie führte. Der Ziehvater lebte mit dem Kind allein, nachdem die Mutter gestorben war. Das Jugendamt hatte die Vormundschaft. Ein Prozess gegen die Zuständigen steht noch aus.