Holzklotz-Werfer
: Extrem unsensible Strategie

Selbstverständlich sind Verteidiger – und Wahlverteidiger zumal – verpflichtet, ihren Mandanten bestmöglich aus der Bredouille zu helfen. Es gehört zu ihrem Auftrag, ihrem Ethos gewissermaßen, sie zu schützen vor überhastetem öffentlichem Urteil und vor übereiltem, selbstschädigendem Geständnis.

KOMMENTAR VON PETRA SCHELLEN

Doch abgesehen davon, dass der Täterschutz hierzulande nicht gerade darbt, liest sich die Verteidigungsstrategie im Fall des Oldenburger Holzklotzwerfers extrem perfide. Denn auch wenn man in Rechnung stellt, dass es der Verteidiger edel meint mit seinem Mandanten, zeugt es doch von extrem wenig Feingefühl, in einem öffentlich derart lautstark diskutierten Fall auf diese Art zurückzurudern.

Das neue, plötzlich hervorgekramte Argument: Der heroinabhängige Mandant sei unter Entzugserscheinungen verhört worden und sein Geständnis daher rechtlich eventuell nicht verwertbar. Das klingt, als sei dies eine Art vom Staat angewandte Folter, eine Form von Gewalt, die den Verhörten verunfähigt, die Wahrheit zu sagen.

Ob das so ist, mögen Mediziner und Psychologen beurteilen. Allein der Versuch des Verteidigers, das ohnehin recht lapidare Geständnis – samt Reue! – zunichte zu machen, lacht den Angehörigen des Opfers ein weiteres Mal Hohn. Und das kann wohl kaum Zweck eines solchen Verfahrens sein.