FRISIERTER ROLLER
: Im Zweifelsfall Schrott

Die Polizei darf den frisierten Motorroller eines Jugendlichen verschrotten lassen, wenn der Verkauf an einen geeigneten Besitzer nicht möglich ist. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied gegen einen jungen Mann, der die Zerstörung des Rollers verhindern wollte, der Tempo 100 statt der erlaubten 50 erreichte. (Az. 1 K 825/07) (dpa)