urteil in den usa
: Rechtsstaat – auch in Guantanamo

Als der Bremer Anwalt Bernhard Docke vor Jahren anfing, über seinen Mandanten Murat Kurnaz zu reden, da schien das ein Kampf „David gegen Goliath“. Ein stiller, kleiner Bremer Anwalt mit einem Mandanten, der sich merkwürdig verhalten hatte – gegen die USA. Es passt zu dem zurückhaltenden Strafverteidiger, dass er gestern nicht in lauten Jubel ausgebrochen ist. Angemessen wäre es gewesen.

KOMMENTAR VON KLAUS WOLSCHNER

Das Tauziehen zwischen amerikanischer Exekutive und dem Obersten Gerichtshof hat Jahre gedauert. Die Exekutive kann nicht alles, das ist die große Botschaft dieses Urteils. Im Zweifelsfall muss man allerdings viel Zeit und Geld haben – oder einen selbstlos engagierten Anwalt.

Den ersten kleinen Erfolg hat Docke im Dezember 2005 vor einem Bremer Amtsgericht erstritten. Der damalige Innensenator, der heute Bremer CDU-Vorsitzender ist, wollte Kurnaz die Einreise verweigern, weil er nicht einen Verlängerungsantrag beim Bremer Ausländeramt gestellt hatte – aus dem Lager.

Auch wenn der Bremer Rechtsstreit ein Witz ist im Verhältnis zu dem amerikanischen, ist die Botschaft dieselbe: Nicht die Exekutive garantiert Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sondern im Zweifelsfall allein die Legislative. Das gilt insbesondere, wenn die Exekutive behauptet, sie schütze nur die Demokratie, wenn sie die Rechtsstaatlichkeit untergräbt.