Berichtigung

Asylantrag in Tschechien

Unter dem Titel „Den Kindern kein Anwalt“ berichteten wir gestern über den Fall zweier kurdischer Flüchtlinge aus Bremen. Dabei wurde der Sprecherin des Bremer Sozialressorts, Petra Kodré, irrtümlich ein Zitat falsch zugeordnet: „Das Jugendamt hat mir ausdrücklich gesagt, dass sie wollen, dass die Kinder abgeschoben werden. Deshalb bestehe auch keine Notwendigkeit, dass hier ein Anwalt tätig werde.“ Das sagte aber tatsächlich die Bremer Anwältin Christine Graebsch. Wir bitten um Entschuldigung. Petra Kodré legt Wert auf die Feststellung, dass die Jugendlichen deshalb zurück nach Tschechien sollten, weil sie auch dort einen Asylantrag gestellt hatten.