Razzia in Oldenburg war rechtswidrig

Urteil des Landgerichts: Polizei hätte im Kulturzentrum „Alhambra“ nichts beschlagnahmen dürfen

Die Razzia im Oldenburger Kulturzentrum „Alhambra“ am 18. März war laut einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg rechtswidrig. Die Polizei hatte hierbei alle Computer des Alhambra beschlagnahmt, um den Urheber eines Online-Gästebuch-Eintrages zu ermitteln. Dieser soll zu Gewalt gegen Nazis aufgerufen haben.

Ein Gutachter hatte es als extrem unwahrscheinlich eingestuft, dass die gesuchten Verbindungsdaten auf den Rechnern im Zentrum zu finden seien: Der Eintrag hätte von jedem PC mit Internetzugang aus verfasst werden können. Deshalb, so entschied nun das Gericht, war die Razzia unverhältnismäßig. Vertreten wurde das Alhambra von dem Oldenburger Anwalt Hans-Henning Adler, auch rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion in Hannover. Er sprach am Freitag von einer „schallenden Ohrfeige“ für Justizminister Bernd Busemann (CDU). Dieser hatte die Aktion verteidigt.

Obwohl die PCs nach zwei Wochen zurückgegeben wurden, hat das Alhambra sie nicht wieder in Betrieb genommen – aus Angst vor womöglich installierten Spionage-Programmen. „Wir haben uns sicherheitshalber neue Rechner gekauft“, sagt ein Sprecher. Das Urteil bestätige, „dass die Polizei entweder extrem schlecht ermittelt – oder sich einen ebenso schlechten Vorwand ausgedacht hat, um an unsere Daten zu kommen“. CJA