Es kommt drauf an, was unterm Talar ist

Eine konservative evangelische Kirchengemeinde in Bremer erlaubte nicht, das eine Pastorin auf der Kanzel steht

Der Vorstand der evangelische St.-Martini-Gemeinde in Bremen hat einer Pastorin aus der eigenen Landeskirche die Kanzel verwehrt. Der Kirchenvorstand der theologisch konservativ ausgerichteten Gemeinde beruft sich dabei auf eine Bibelstelle aus dem 1. Timotheusbrief, in der es heißt: „Einer Frau gestatte ich nicht, dass sie lehre, auch nicht, dass sie über den Mann Herr sei, sondern sie sei still“

Auf Wunsch einer trauernden Familie wollte Pastorin Sabine Kurth hier einem verstorbenen Baptisten das letzte Geleit geben – natürlich auf der Kanzel und im Talar. Doch daraus wurde nichts.

St. Martini lehnt die Frau im Pfarramt ab. Kirchenvorstands-Vorsitzender Eberhard Hagemann, begründet dies mit dem Timotheus-Zitat, das Teil der Gemeindeordnung ist. Er bedauert, dass für Sabine Kurth „diese Situation“ entstanden sei. Die Gemeinde kann sich auf die Lehr-, Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen, die konstituierendes Element der Verfassung der bremischen Kirche ist.

Kolleginnen und Kollegen sehen das Kanzelverbot allerdings nicht durch die Verfassung gedeckt und sprechen von Diskriminierung. „Einziger Grund, der Pastorin die Kanzel zu verweigern und ihr ein Auftreten im Talar zu untersagen, ist ihr Geschlecht“, kritisiert die Pfarrkonferenz im Bremer Westen.

Sabine Kurth selbst hat sich gefügt, weil sie die Trauergemeinde nicht vor den Kopf stoßen wollte. Trotzdem ist sie sauer. „Dass es die Frauenordination gebe, dürfte auch dort bekannt sein“, sagt sie.

Der theologische Repräsentant der bremischen Kirche, Renke Brahms, stimmt in die Kritik ein. In geistlicher Hinsicht könne es in der evangelischen Kirche keinen Unterschied zwischen Mann und Frau geben. Brahms will in Gesprächen erreichen, dass Pastorinnen wenigstens bei öffentlichen Veranstaltungen in St. Martini auf die Kanzel dürfen. EPD