Dresche für Ermittler
: Wo bleiben die Konsequenzen?

Es sind Nachrichten, an die man sich gewöhnt hat: Nach den Ermittlungen gegen Linke im Vorfeld des G 8-Gipfels hagelte es vor Gericht Dresche, vor allem für die Bundesanwaltschaft. Nun ist auch gerichtsnotorisch, dass die Razzien gegen Oldesloer Antifas rechtswidrig waren. Die Razzia im Oldenburger Alhambra fällt indes schon unter „Kurioses“: Wegen eines Gästebucheintrags bei den Betreibern einer Website zu kramen, hat schon beinahe was von einem Schildbürgerstreich.

KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE

Aber für die Betroffenen hält sich der Witz-Faktor in Grenzen: Das Alhambra musste nun knappe Mittel für neue Computer aufwenden. Für Privatleute bedeutet der ungebetene Besuch der Staatsmacht häufig berufliche Nachteile – und erhebliche Anwaltskosten.

Und die Ermittler? Haben längst, was sie suchten: Jede Menge Daten über Aktivitäten und Kontakte ihrer „Kundschaft“. Konsequenzen müssen die Staatsanwälte nicht fürchten, wenn sich hinterher herausstellt, dass sie mal wieder übers Ziel hinausgeschossen sind. So bleibt das Abschreckungspotenzial solcher Urteile unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Vielleicht sollte jede Ermittlungsbehörde, die zu Unrecht durchsucht, eine fünfprozentige Etatkürzung hinnehmen müssen. Oder, realistischer: Beförderungsstopp für übereifrige Staatsanwälte.

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