Datenschutz soll in Verfassung

FREIBURG taz ■ Die Grünen im Bundestag haben am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz beschlossen. Er soll künftig das Recht garantieren, „über persönliche Daten selbst zu bestimmen“. Einschränkungen per Gesetz werden erlaubt. In Artikel 13a soll die „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gewährleistet werden. Eingriffe in Privatcomputer könnten nur mit anderen Verfassungswerten gerechtfertigt werden. Außerdem soll der Satz eingefügt werden: „Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unantastbar.“ Der Entwurf soll bald in den Bundestag eingebracht werden. CHR

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