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Archiv-Artikel

Heizhungrige Häuser

Vom 1. Juli an wird der Energiepass auch für Altbauten zur Pflicht. Der Architekt und Energieberater Helmut Guntau erklärt in einem Vortrag in der Hamburger Verbraucherzentrale die neue Regelung

Von MAP

Jeder, der ein Auto kauft, ist sich darüber im klaren, wie viel Sprit es schlucken wird. Die wenigsten jedoch wissen vor einem Umzug, was ihre neue Bleibe an Energie so alles fressen wird. Um hier für Transparenz zu sorgen, wurde der Energiepass konzipiert. Bereits seit 2002 für Neubauten verbindlich, wird der Pass ab dem 1. Juli nun auch für Altbauten zur Pflicht.

Bis Oktober können Vermieter und Verkäufer noch zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsabhängigen Energieausweis wählen. Der verbrauchsorientierte Ausweis misst den gemessenen Energieausweis der letzten drei Jahre eines Wohnobjekts – und ist dementsprechend aussageschwach. Wie sollte man schon wissen, ob hinter einem im Pass ausgewiesenen geringen Energieverbrauch die gute Wärmedämmung des Objekts steht oder aber ein Mieter, der Winters regelmäßig in den Süden ausfliegt?

Ab November benötigen dann zumindest alle Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde, den bedarfsorientierten Ausweis. Dafür werden die bauphysikalischen Gegebenheiten und die Anlagentechnik des Objekts bewertet. Das ermittelte Ergebnis ergibt einen verlässlicher Effizienzwert, der potentiellen Mietern oder Käufern eines Objekts verrät, mit welchen Heizkosten sie zu rechnen hätten.

Zugleich wirft der Energiebedarfsausweis für den Eigentümer die Frage auf, ob sich Wärmeverluste minimieren lassen. Auf welchem technischen Stand befindet sich der Heizkessel? Lassen sich die Wände und das Dach besser dämmen? Im Idealfall, sagt der Architekt und Energieberater Helmut Guntau, der in der Hamburger Verbraucherzentrale am Dienstag über den Energiepass referiert. Im Idealfall ginge so die Erstellung des Energiepasses „mit Modernisierungsempfehlungen einher, die für Eigentümer eine große Chance zur Wohn- und Wertverbesserung ihrer Immobilie bieten.“

Die Kosten für den Energieausweis liegen, je nach Anbieter, zwischen 60 und 100 Euro für den Verbrauchs- und 400 bis 600 Euro für den Bedarfsausweis. Gültig ist der Ausweis maximal zehn Jahre. Ausstellen können ihn Architekten,Wärme- und Schallschutzexperten, Schornsteinfeger, Installateure oder Heizungsbauer.

Kritik an der Energiepassregelung kommt unterdessen von Mietervereinen. So bemängelte Wilfried Lehmpfuhl vom „Mieterverein zu Hamburg“, dass der Energiepass nur Neumietern zugute komme. Bei Bestandsmietern bleibe alles beim Alten. Die Chance, ein Signal für Klimaschutz und gegen ständig steigende Heizkosten zu setzen, sei deshalb mit der jetzigen Regelung vertan. MAP

„Der Energieausweis – wer braucht ihn?“ Vortrag am Dienstag, 24. Juni, 18.30 Uhr in der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22