Freie Bewegung des Kapitals

betr.: „Prag springt Dublin bei. Nach dem Nein der Iren zum EU-Grundlagenvertrag zeigen Vertreter anderer EU-Staaten Verständnis“, taz vom 17. 6. 08

Die Parteipolitiker, die uns sofort die Notwendigkeit eines Kerneuropas vermitteln wollen, verstehen sich weniger als Vertreter des europäischen Volkes, als vielmehr primär als Vertreter des Großkapitals bzw. der größten Sponsoren ihrer Parteien. So gelingt es ihnen immer wieder, die Wichtigkeit ihrer Vorhaben dem Volk einzureden.

Periodisch nur die Stimme abgeben zu dürfen, um nur Parteipolitiker in diese Parlamente berufen zu können, ist und bleibt eine Entmündigung. Über das Versäumnis der Parteien in Irland, das Volk frühzeitig zu entmündigen, können die Europäer nur froh sein. Die Volksabstimmung dort könnte uns womöglich doch noch schützen vor den bisherigen ratifizierenden Politikern, die in diesem EU-Grundlagenvertrag bzw. dem gedachten Vorläufer einer europäischen Verfassung als Grundrechte in Artikel 56 die freie Bewegung des Kapitals und in Artikel 48 die freie Niederlassung für Firmen oder Finanzdienstleister fixiert haben. Es handelt sich um das Festzurren der Möglichkeit, den Großteil der Menschen weiterhin oder noch mehr als bisher auszubeuten. Gehört das in eine Verfassung?

FRANZ MAYER, Steindorf-Hofhegnenberg

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