Ölfirmen müssen für Ölpest zahlen

BERLIN taz ■ Ölfirmen müssen für die Kosten von Tankerunglücken bezahlen, wenn sie bei der Auswahl des Schiffs nicht genügend auf Sicherheitsaspekte geachtet haben. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Dies ergebe sich aus der europäischen Abfall-Richtlinie. Ausgelaufenes Öl sei Abfall. Anlass für die Entscheidung war der Tanker „Erika“, der 1999 vor der bretonischen Küste zerbrach. Ein internationales Abkommen beschränkt zwar die Haftung der Ölfirmen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung ist nach Ansicht des EuGH aber nur dann mit dem EU-Verursacherprinzip vereinbar, wenn ein 1971 eingerichteter Ölverschmutzungsfonds einspringt. Wenn der Fonds nicht zahlt, muss die fahrlässige Ölfirma bezahlen. CHR