Bleiben für viele Iraker erleichtert

FREIBURG taz ■ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Schutz für irakische Flüchtlinge gestärkt. Auch wenn sie nicht politisch verfolgt werden, können viele künftig in Deutschland bleiben. Sie müssen nachweisen, dass sie durch bürgerkriegsähnliche Unruhen individuell bedroht sind und keine Fluchtalternative innerhalb des Irak haben. In diesen Fällen müssen die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, eine bloße Duldung genügt nicht. Das Leipziger Gericht stützte sich auf eine EU-Richtlinie von 2004, die in solchen Fällen „subsidiären (nachrangigen) Schutz“ garantiert. „Diese Richtlinie ist bisher in Deutschland falsch angewandt worden“, erklärte Pro Asyl. (Az.: 10 C 42.07 u. a.) CHR