T-Werbung erschwert

Telefonwerbung mit einer automatischen Weiterleitung auf eine kostenpflichtige Nummer ist verboten. Bei den Anrufen, die einen Tastendruck erbitten und dann automatisch zu kostenpflichtigen 0900er-Nummern weiterleiten, handele sich um unzulässige R-Gespräche, so das OVG Münster. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.