Kopftuch-“Jein“ des Bundesverwaltungsgerichts
: Das Tuch, das den Frieden stört

Die Rechtslage in Sachen Kopftuch ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein wenig kurios: Referendarinnen dürfen mit ihrem Kopftuch den mutmaßlichen „Schulfrieden“ stören. Wenn sie dann Examen gemacht haben, ist definitiv Schluss mit lustig.

Kommentar von Klaus Wolschner

Da Referendare längst bedarfsdeckenden Unterricht machen, ist für SchülerInnen dieser Unterschied kaum nachvollziehbar. Aber was SchülerInnen denken und ob der wirkliche Schulfrieden gestört wird, das spielt keine Rolle. Das könnte man ja nur feststellen, wenn es zumindest eine „Probe-“ oder Bewährungszeit gäbe. So absurd es klingt: Auch Referendarinnen, die in ihrer zweijährigen Referendariatsausbilung unter Beweis gestellt haben, dass ihre Kopftuch-Existenz den Schulfrieden nicht stört, dürfen danach nicht Lehrerin werden, weil sie den Schulfrieden stören. So etwas können sich nur Juristen ausdenken.

Eine andere Frage ist, wes Geistes Kind junge Frauen sind, die meinen, sich derart einer Kleidungsregel unterwerfen zu müssen. In welchem Jahrhundert sie sich geistesgeschichtlich bewegen, wie sie zur Aufklärung stehen. Das wäre ein angemessenes Kriterium für die Eignung zum Lehramt in einer modernen, aufgeklärten Gesellschaft.