Kein Heß-Marsch in Wunsiedel

FREIBURG taz ■ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot von Gedenkmärschen für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß erleichtert. Das Verbot eines Marsches in Wunsiedel im Jahr 2005 wurde bestätigt, weil eine „Volksverhetzung“ drohte. Die Glorifizierung des Hitler-Stellvertreters beinhalte eine Billigung des NS-Regimes mit allen Verbrechen, urteilten die Richter. Zum Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde von NS-Opfern und ihrer Nachkommen müsse eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hingenommen werden. CHR