Referendarinnen Kopftuch erlaubt

LEIPZIG dpa ■ Referendarinnen darf das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nicht verwehrt werden. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Land Bremen hatte einer Muslimin mit deutschem Pass ein Referendariat in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis verwehrt. Dies stellt nach dem Urteil einen unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit dar, entschieden die Richter. Von Lehrkräften, die beamtet oder vom Staat angestellt seien, könne dagegen verlangt werden, das Kopftuch abzulegen.