Ein bedrohlicher Fall

Jens M. kämpfte für sich, indem er andere massiv bedrohte. Gestern wurde er verurteilt

Für das Leben des Jens M., 52, wird sich auch in den kommenden Jahren nichts Wesentliches ändern. Er wird weiterhin in der Psychiatrie des Klinikums Bremen-Ost einsitzen und dort eine zweijährige Haftstrafe absitzen, und er wird – vermutlich – weiterhin seitenlange Briefe schreiben, in denen er Richter, Staatsanwälte und andere beschimpft, die Anteil genommen haben an seinem Leben.

Schlimmer noch: Er wird sie nicht nur wüst beschimpfen, sondern mit dem Tode bedrohen. Es kann gut sein, dass er auch wieder davon spricht, „ein Blutbad“ anzurichten.

Vielleicht wird er sich Therapeuten öffnen, das wäre eine gravierende Änderung im Leben des M., man möchte sie ihm wünschen. Aber wahrscheinlich ist sie nicht.

M. wurde gestern vor der 7. Strafkammer des Bremer Landgerichts zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt und an das Klinikum Ost überwiesen, in dem er schon seit zwei Jahren untergebracht ist. M. wurde wegen versuchter Nötigung in 13 Fällen verurteilt. Bereits vor knapp einem Jahr war er deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden, diese Entscheidung aber war nach der Revision M.s durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen worden.

Dass M. nun erneut vor Gericht stand, dass sein Fall in einer laut Richter Bernd Assbrock „möglichst breiten Beweisaufnahme“ an sieben Hauptverhandlungstagen „recht umfänglich“ zum zweiten Mal verhandelt wurde, es hätte M. zeigen können, dass seine Beschuldigungen ins Leere gehen. Er hatte sie alle mit dem Tode bedroht, weil er sich in seinen Rechten beschnitten sah, weil hier ein Komplott gegen ihn geschmiedet werde. Er sprach von einer „Rechtsmafia“ und machte auch nicht vor der Generalbundesanwältin Halt. Auch sie drohte er umzubringen, wenn sie nicht bis zu einem von ihm genannten Datum dafür sorge, dass er ordentlich behandelt werde. Ein Gutachter attestierte M. einen „Querulantenwahn“. Er war zu kurz gekommen im Leben. Ein schwerer, unverschuldeter Verkehrsunfall als 15-Jähriger, das Leiden unter der Scheidung der Eltern, Erbstreitigkeiten, immer hatte M. das Nachsehen. Das löste einen „Rechtskampf“ aus, verfestigte den Glauben, er werde von der Justiz ungerecht behandelt. Das wollte er sich nicht weiter gefallen lassen.

Manche, die ihn privat kennen, schilderten ihn als hilfsbereit. Vielleicht ist er harmlos. Aber die Drohungen wurden ernst genommen, M. wurde dafür bestraft. Noch im Gerichtssaal kündigte er Revision an. FEZ