Gelöbnis-Absage wegen Stau

Im Streit über ein Rekrutengelöbnis am 20. Juli auf dem Rasen vor dem Bundestag hat das zuständige Grünflächenamt seine Absage an das Verteidigungsministerium mit der Rechtslage begründet. „Es geht nicht darum, den Rasen zu schützen. Es gibt auch keinen Zweifel daran, dass ein Gelöbnis vor dem Reichstag stattfinden kann. Der bedeutende Grund für die Absage war, dass das Verteidigungsministerium die Nutzung fast eines ganzen Stadtteils mitbeantragt hat“, sagte Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) gestern. Das sei mit dem Sondernutzungsrecht unvereinbar. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisierte die Entscheidung. Es gebe keinen geeigneteren Ort für das Bekenntnis einer Armee zur parlamentarischen Demokratie als vor dem Bundestag. DPA