IMKE DUPLITZER

Europameisterin im Degenfechten, 32 Frau Duplitzer, Sie möchten Ihrem Kind einen Hund schenken. Wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet? Sie müssen den Hund a) gegen Tollwut impfen lassen, b) bei einem Tierschutzverein anmelden, c) beim Ordnungsamt anmelden und Steuern zahlen oder d) bei einer Hundeschule ausbilden lassen.

Imke Duplitzer: „Eine Hundefrage für meine Einbürgerung – sehr schön. Hatte auch mal ein Mischlingsviech. Gut, ich hab nicht ewig Zeit, denn ich bin grad bei der Fecht-EM in Kiew. Also, ich denke, dass zwei Antworten richtig sind: Der Hund muss gegen Tollwut geimpft werden, und man muss Steuern zahlen. Und bei der letzten Antwort kommt es ja wohl auf den Hund an, ob das ein Monstrum ist, der gute alte Deutsche Schäferhund – oder der durchgeknallte Spitz von meiner Mutter.“