Vermieter trägt Vertragsrisiko

KARLSRUHE dpa ■ Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Das Risiko unwirksamer Bestimmungen seines Mietvertrags trage der Vermieter. Im vorliegenden Fall forderte ein Vermieter einen Zuschlag von 71 Cent pro Quadratmeter über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus, weil er wegen einer ungültigen Klausel selbst für Schönheitsreparaturen verantwortlich war. Der BGH lehnte jegliche Anhebung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus ab. Das Grundsatzurteil stärkt die Position hunderttausender Mieter: Nach Schätzungen des Mieterbundes enthalten bis zu drei Viertel aller Mietverträge unwirksame Renovierungsbestimmungen. (Az.: VIII ZR 181/07)