Abschiebestopp für Mutter von neun Kindern

Verwaltungsgericht verbietet dem Bremerhavener Ausländeramt die Abschiebung einer Schwangeren in die Türkei

Eine deutliche Niederlage musste das Bremerhavener Ausländeramt hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Bremen stoppte die geplante Abschiebung einer schwangeren Frau mit ihren neun Kindern in die Türkei (taz berichtete). Die Abschiebung berge die „erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren und ihres ungeborenen Kindes“, teilte das Gericht gestern mit. Außerdem seien „bisher keine hinreichenden Vorkehrungen für die Betreuung und Unterbringung der Kinder getroffen worden für den Fall, dass es nach der Ankunft in der Türkei zu einem Krankenhausaufenthalt der Schwangeren kommen sollte“, stellte die 4. Kammer in seinem Beschluss fest. Und: „Es besteht die Gefahr, dass die Kinder in der Türkei dann mehr oder weniger auf sich allein gestellt seien, da für eine verwandtschaftliche Hilfe nichts ersichtlich sei.“

Das Gericht erteilte der Ausländerbehörde die Auflage, in den ersten zwei Monaten nach der Geburt von der Abschiebung abzusehen. Über eine Verlängerung einer solchen so genannten Duldung müsse das Amt anschließend entscheiden – „unter Berücksichtigung der dann gegebenen Sachlage“.

Noch am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht auf Anfrage der taz mitgeteilt, eine Entscheidung in dem Fall sei nicht innerhalb der nächsten Tage zu erwarten. Geplant war die Abschiebung laut Gericht für die zweite Julihälfte – die nächste Woche beginnt. Wie berichtet sollte die psychisch angeschlagene Frau während des Fluges von einem Arzt begleitet werden – mit Medikamenten und gegebenenfalls Fesseln „ruhig gestellt“.

Die 1975 geborene Frau gehört zur arabischen Minderheit in der Türkei und lebt seit 1989 in Deutschland. Vom Vater ihrer neun Kinder im Alter von einem bis 17 Jahren lässt sie sich derzeit scheiden. Der Bremer Innensenator hatte sich hinter die Entscheidung des Bremerhavener Amtes gestellt, die Angelegenheit sei „gründlich geprüft“ worden, hatte sein Sprecher gesagt.

Die Stadt Bremerhaven kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen einlegen. eib