Strenge Voraussetzungen

betr.: „Kein Anreiz zur Einbürgerung“, Kommentar von Daniel Bax, taz vom 9. 7. 08

Welch grausige Fehlinformation in dem Kommentar von Daniel Bax: Nicht „jedes Kind, das hier zur Welt kommt“, hat ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern nur dann, wenn ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt bereits seit acht Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatte und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Voraussetzungen hierfür – bitte nachlesen in §§ 9 und 9a Aufenthaltsgesetz – sind zum Teil strenger als die für eine Einbürgerung (60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). VOLKERT OHM, Bremen