Verbrechen III: Haft für Betrug

Wegen Betrugs und Urkundenfälschung in 29 Fällen sowie mehrfachen Betrugsversuchs hat das Landgericht am Montag einen 25-jährigen Mann zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, von Juni 2006 bis Januar 2007 gemeinsam mit anderen Mittätern mit gefälschten Überweisungen knapp 56.000 Euro erschlichen zu haben. Die Gelder waren Konten gutgeschrieben worden, die der arbeitslose Maler zuvor unter Vorlage gefälschter Personalausweise eröffnet hatte. Der Mann sei zwar nicht der Haupttäter. Aber ohne ihn hätte es auch nicht geklappt, hieß es im Urteil. Die „enorm hohe Rückfallgeschwindigkeit“ des vielfach vorbestraften Angeklagten wirkte sich strafschärfend aus. Vier Wochen nach seiner vorangegangenen Verurteilung 2006 beging er erneut Betrügereien. DDP