Eine sehr schematische Darstellung des Erbrechts

Man kann Erbrecht auch sehen, es hat sich in der Landschaft eingeschrieben. Im Norden mächtige Höfe, im Süden kleine Parzellen. Anerbenrecht versus Realteilung, unterschiedliche Verdrängungswettbewerbe. In Württemberg etwa zerschnitt die Realteilung das auf alle Erbberechtigten gerecht geteilte Gut in immer kleinere Äcker, die niemanden mehr nähren konnten. Die Menschen wichen aus, nach Amerika zum Beispiel, oder als Tüftler in die Industrie. Württembergs prosperierende Stellung heute wurde aus der Not geboren. Das in Norddeutschland übliche Anerbenrecht sicherte dem Erstgeborenen dagegen den Hof und der Landwirtschaft damit ihre Produktivität. Die Nichterben wurden Knecht oder wichen aus, nach Amerika zum Beispiel. Die Industrialisierung aber hat sich irgendwie auch im Norden durchgesetzt. In Amerika wiederum, also in den USA, ist Privateigentum sowieso so heilig, dass deren Besitzer damit als Erblasser machen können, was sie wollen. Wie diese Tradition nun mit der aktuellen Diskussion um das hiesige Erbrecht zusammenzudenken ist, ist Thema des Sonderheftes „What Should Inheritance Law Be?“ der Zeitschrift Law and Literature, das am heutigen Mittwoch im Zentrum für Literatur- und Kulturforschung (ZfL) vorgestellt wird, mit einer deutsch-englischen Diskussion über Kulturen des Erbrechts zwischen Literaturwissenschaftlern, Historikern, Privatrechtlern und Sigrid Weigel, Direktorin des ZfL. Schützenstraße 18, 20 Uhr. TM