Hinrichtung verboten

UN-Gerichtshof ordnet an, dass in den USA verurteilte Mexikaner vorerst nicht exekutiert werden dürfen

DEN HAAG dpa/taz ■ Die USA dürfen mehrere zum Tode verurteilte Mexikaner vorerst nicht hinrichten. Der Internationale Gerichtshof (ICC) ordnete diesen Aufschub gestern an. Mit dieser Entscheidung folgte die oberste UN-Rechtsinstanz gestern einem Antrag Mexikos. Schon vor Jahren hatte das UN-Gericht geurteilt, dass in den Prozessen gegen die Mexikaner gegen internationales Recht verstoßen wurde. Jetzt hat Mexiko erneut geklagt, weil die USA nichts unternähmen, um diese Verstöße zu korrigieren.

Das UN-Gericht hatte 2004 die Überprüfung der Todesurteile gegen 51 Mexikaner angeordnet. Die Richter hatten damals einen Verstoß der USA gegen das Völkerrecht festgestellt, weil die mexikanischen Häftlinge während ihres Prozesses nicht über ihr Recht auf konsularischen Beistand aufgeklärt worden waren. Laut amnesty international müssen die Behörden auf der Grundlage von Artikel 36 der Wiener Konsularrechtskonvention alle ausländischen Staatsbürger, die festgenommen wurden, unverzüglich über ihr Recht in Kenntnis setzen, die konsularische Vertretung ihres Heimatlandes über ihre Inhaftierung zu informieren. Der ICC befand, dass die USA in 51 der 52 Fälle, die mexikanische Staatsbürger betrafen, gegen diese Bestimmung verstoßen hatten. Der Fall Osvaldo Torres war einer von drei Fällen, in denen der ICC zu dem Schluss kam, dass die USA gegen alle Verpflichtungen im Rahmen von Artikel 36 verstoßen hatten, so ai.

Fünf der Verurteilten stehen kurz vor ihrer Hinrichtung in Texas. Ob die zuständigen Behörden den Aufschub befolgen, ist fraglich. Nach ihrer Auffassung gelten die internationalen Vorschriften in den USA nicht.