Scheinehen-Vermittler verurteilt

Bewährungsstrafe für einen Spätaussiedler, der für Zuhälter Russinnen mit deutschen Männern verheiratete

Eine Art Rundum-Service für die perfekte Hochzeit – damit versuchte sich Eugen B. im Herbst des Jahres 2003 eine neue Existenz aufzubauen. Doch ging der ungelernte Bauhelfer nicht überforderten verlobten Pärchen zur Hand, sondern sorgte im Auftrag von Zuhältern für Nachschub an russischen Frauen, die hernach als Prostituierte arbeiten mussten. „Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern“ nannte dies die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung gegen B. am Donnerstag vor dem Amtsgericht.

Gemeinsam mit Komplizen soll B. in vier Fällen „heiratswillige junge Frauen“ in Russland angesprochen haben. Ob sie mit offenen Karten gespielt haben und den Angeworbenen klar war, dass die Reise nach Europa in einem niedersächsischen Bordell enden würde, blieb offen. In jedem Fall suchte B. anschließend deutsche Männer, die sich für 5.000 Euro im dänischen Aalborg – dort waren die Formalitäten laxer – mit den Russinnen verheiraten ließen. Einmal blieb die Suche offenbar erfolglos, so dass der heute 31-jährige B. selber in den Stand der Ehe treten musste. Letzter Teil der zweifelhaften Dienstleistung: B. begleitete die Frischvermählten bei den nötigen Behördengängen, zahlte die anfallenden Gebühren – und lieferte die Frauen, sobald sie die Aufenthaltsgenehmigungen hatten, in Bordellen in Ahlhorn, Hemmelte, Oldenburg und Bremen ab. In welcher Form hier Zwang ausgeübt wurde, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Sicher ist: Die Zuhälter knöpften den Prostituierten den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen ab und B. wurde daraus für seine Dienste bezahlt.

„Das war so“ – mehr mochte er nicht zu den Anschuldigungen sagen. „Ansonsten müsste man wühlen, und das wollen wir nicht,“ erläuterte sein Anwalt. Das Gericht wertete das Geständnis als strafmildernd, der Anwalt verwies darauf, dass B. „fleißig“ und stets auch legal arbeiten gegangen sei. Gelohnt hat sich das für den Spätaussiedler ohne Ausbildung nicht. Gerade mal 480 Euro im Monat verdient er auf dem Bau, 200 davon muss der wegen Drogenhandels vorbestrafte B. an seine Eltern abgeben, bei denen er wohnt. Weil selbst die „Haupttäter“, die längst verurteilten Zuhälter, bereits wieder aus der Haft entlassen wurden, blieb das Strafmaß für B. moderat: 9 Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Geldstrafe von 500 Euro. Christian Jakob