Neues Hartz-IV-Formular
: In der Falle der Diskriminierung

Das Ziel hat die Hamburger Hartz-IV-Behörde richtig gesteckt, der Weg dorthin könnte verfehlter nicht sein. Denn dass die ALG-II-Empfänger Auskunft über die Baualtersklasse ihrer Wohnung geben sollen, kommt ihnen zu Gute; dass diese Auskunft aber über den Vermieter, und damit in gewisser Weise über ihr Outing mit der Gefahr der Diskriminierung laufen soll, ist dafür ein hoher Preis.

KOMMENTAR VON MAXIMILIAN PROBST

Die Behörde wiegelt jetzt ab: Man habe den Leuten gesagt, es handle sich um eine freiwillige Auskunft. Dass der Brief im dokumentieren Fall eine andere Sprache spricht, nämlich die des „Gehorche oder verrecke“, zeigt aber, wie schnell Sacharbeiter im Umgang mit ALG-II-Empfängern über die Strenge schlagen – und dass die Arbeitslosen Diskriminierung zurecht befürchten, weil sie sie eben alltäglich erfahren.

Der Hamburger Fragebogen sollte daher schnellstens in die Tonne wandern. Gleich hinterher werfen, aber das wird ein wenig schwieriger, sollte man das Leitbild der Leistungsgesellschaft. Keiner Arbeit hinterhergehen, Muße haben, Geld verbraten wofür andere geschwitzt haben – nicht Schande verband sich damit, sondern das Privileg der Aristokratie.