Rollstuhlrampe nur für Kinder

KASSEL dpa ■ Mit einem Urteil zur häuslichen Pflege hat das Bundessozialgericht die Rechte behinderter Kinder und ihrer Eltern klargestellt. Im konkreten Fall ging es um 1995 geborene Zwillinge, die an einer fortschreitenden Muskelerkrankung leiden. Die Eltern wollten eine 3.700 Euro teure Rollstuhlrampe für die Rückseite des Hauses haben, damit die Kinder in den Garten gelangen könnten. Sozial- und Landessozialgericht hatten das abgelehnt. Die Bundesrichter bestätigten die Urteile im Wesentlichen, nicht jedoch für Kinder (Az.: B 3 P12/07 R). Durch das Spielen im Garten werde ihre Integration gefördert und eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.