Kritik an Gerichtsurteilen

Die Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Vera Junker, hat die Urteilspraxis bei Gewaltstraftaten kritisiert. Die Gerichte blieben bei groben Gewalttaten zu oft im mittleren Bereich des Strafrahmens, sagte die Oberstaatsanwältin dem Tagesspiegel am Sonntag. Angesichts immer geringfügigerer Anlässe für Gewalt müsse man davon ausgehen, dass viele Täter keine erhöhte Hemmschwelle für das Töten eines Menschen hätten. „Wenn eine Tat äußerst brutal ist, verdient sie die Höchststrafe“, betonte Junker. Am Mittwoch hatte bereits die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ein Urteil gegen zwei junge Männer aus Berlin als zu milde kritisiert. Sie hätten beinahe einen BVG-Busfahrer getötet und wurden dafür am Dienstag zu Freiheitsstrafen von dreieinhalb und drei Jahren verurteilt. DDP