Zündler vor Gericht

Drei Berliner werden wegen Mitgliedschaft in „militanter gruppe“ angeklagt. Soli-Gruppe fordert Freispruch

Vermutlich im Herbst wird vor dem Kammergericht der Prozess gegen drei Berliner Linksradikale beginnen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat gestern Anklage gegen Florian L. (36), Oliver R. (36) und Axel H. (46) erhoben. Sie sollen im Juli 2007 versucht haben, in Brandenburg/Havel drei Bundeswehrlaster anzuzünden. Außerdem wird ihnen die Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“ (mg) vorgeworfen.

Das „Bündnis für die Einstellung der § 129(a)-Verfahren“ reagierte am Montag halb offensiv, halb defensiv auf die Anklageerhebung. Der versuchte Brandanschlag, der kaum zu bestreiten ist, weil die Angeklagten auf frischer Tat ertappt wurden, wird als „konkrete Abrüstungsinitiative“ ausgegeben. Deshalb fordert Arthur Schüler, der Sprecher des Bündnisses, einen Freispruch für die drei Angeklagten.

Zum zweiten Vorwurf, der mg-Mitgliedschaft, erklärte Verteidiger Thomas Herzog, dieser Vorwurf sei „extrem schwach begründet und an den Haaren herbeigezogen“. Die BAW wollte am Montag dazu nicht Stellung nehmen. Doch im Haftbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2007 wird als Grund für den Verdacht unter anderem genannt, dass die Brandenburger Aktion nach Zielwahl und Methode zu den mg-Anschlägen passe. Außerdem war auf dem Computer eines Beschuldigten der unveröffentlichte Entwurf eines mg-Positionspapiers gefunden worden.

Die mg verübte seit 2001 insgesamt 25 Brandanschläge im Raum Berlin. 2007 verneinte der BGH, dass es sich bei der mg um eine terroristische Vereinigung handele. Die drei Berliner wurden daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen. Die mg gilt aber immer noch als kriminelle Vereinigung. Auch der Soziologe Andrej Holm (37) stehe weiter unter mg-Verdacht, teilte die BAW am Montag mit. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. CHRISTIAN RATH