LIPPENBEKENNTNIS
: Reicht nicht für Pass

Will ein Ausländer einen deutschen Pass, reicht ein bloßes Lippenbekenntnis zur demokratischen Grundordnung nicht aus. Er müsse wenigstens einfache Grundkenntnisse besitzen und die Loyalitätserklärung verstehen, urteilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestern. (Az. 11 K 363/06) (dpa)