subway-vereinbarung
: Von der Trägheit der Vernunft

Es klingt stark nach dem in bürgerlichen Kreisen so beliebten Klischee: Drogeneinrichtungen seien per se suspekt, ihre Verlässlichkeit in Sachen Buchführung grundsätzlich anzuzweifeln. So etwa muss man in der Gesundheitsbehörde gedacht haben, als man nach Rechtfertigungen für die Streichung der „Subway“-Gelder suchte. Anders ist nicht zu erklären, dass die Behörde bis vor kurzem sowohl eine Mediation als auch eine externe Buchprüfung ablehnte.

KOMMENTAR VON PETRA SCHELLEN

Aber wie das eben so ist: Erst wenn Betroffene und ihre politischen Mitstreiter laut schreien, kehren Vernunft und Sachlichkeit ein. Jetzt endlich darf also ein Sachverständiger die „Subway“-Bücher prüfen – ein Prozedere, das in vergleichbaren Fällen der erste und natürlichste Schritt gewesen wäre. Auch wurde in der gestern unterzeichneten Vereinbarung explizit der Vorsatz formuliert, den „Subway“-Klienten eine Perspektive zu bieten.

Das alles ist löblich, und man soll auch nicht nachtreten. Trotzdem bleibt der Verdacht, dass man in der sparbeflissenen Behörde gar nicht wusste, was dieses „Subway“ eigentlich tut. Dass es Schwerstabhängige betreut, für die es oft letzte Adresse ist. Nun ja, jetzt wissen es die Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde, vielleicht auch deren Chef. Hoffentlich haben die alle ein gutes Langzeitgedächtnis.