Ins Wunschgymnasium geklagt

25 Eilanträge von Eltern zur Aufnahme ihrer Kinder in die 5. Klasse bestimmter Schulen wurden am Freitag vom Verwaltungsgericht stattgegeben. In weiteren 26 Fällen lehnte das Gericht es ab, die Wunschgymnasien zur Aufnahme der Kinder zu zwingen.

So müssen das Alte Gymnasium, das Gymnasium Vegesack, die IGS Leibnizplatz und die Gesamtschule West im neuen Schuljahr nicht mehr Kinder unterrichten, als von der Behörde kalkuliert. Zwar seien „im Aufnahmeverfahren Fehler gemacht worden“, die von der Bildungssenatorin vorgenommenen Kapazitätsfeststellungen seien jedoch „im Ergebnis nicht zu beanstanden“, so das Gericht.

Ganze 14 zusätzliche SchülerInnen muss das Schwachhauser Kippenberg-Gymnasium aufnehmen. Das Gericht beanstandete, dass die Schule im Aufnahmeverfahren vier Kinder als Härtefälle anerkannt hatte, obwohl in keinem dieser Fälle die entsprechenden Voraussetzungen vorgelegen hätten. Den vier Kindern wäre durch eine Versagung des Besuchs des Kippenberg-Gymnasium keine überdurchschnittliche familiäre oder soziale Belastung entstanden. Daher ordnete das Gericht an, dass auch die übrigen Aufnahmeanträge angenommen werden müssen.

Reichlich komplex stellte sich die juristische Sachlage an der Gesamtschule Mitte dar. Wegen der größeren Klassenräume am Standort Brokstraße muss die GSM vier zusätzliche Plätze unter den Klägern verlosen. Zudem sei einem Kind zu Unrecht die Anerkennung als Härtefall verweigert worden. Und schließlich habe die GSM zwölf Grundschüler der Kinderschule auf der Hohwisch vorrangig aufgenommen, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben habe. Christian Jakob