„Viele rauchende Gäste werden wiederkommen“

Nach dem Karlsruher Urteil richten noch mehr Discos Raucherräume ein, sagt Ingrid Hartges vom Gaststättenverband

INGRID HARTGES, 48, ist seit 2006 Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Berlin.

taz: Frau Hartges, die Verfassungsrichter haben entschieden: Rauchen in Discos, die nur über 18-Jährige einlassen, ist erlaubt. Aber nur in abgetrennten Räumen ohne Tanzfläche. Lässt sich das überhaupt flächendeckend umsetzen?

Ingrid Hartges: In elf Bundesländern funktioniert das ja bereits. Viele Diskotheken bestehen aus mehreren Räumen und können einen davon Rauchern vorbehalten. Andererseits gilt: Kein Club-Betreiber muss ein solches Zimmer einrichten, sondern kann sich für ein generelles Verbot entscheiden. Wir wollten diese Wahlfreiheit für die Gastronomen, und die haben wir jetzt.

Werden die Gäste, die seit Inkrafttreten des Rauchverbots die Kneipen und Discos gemieden haben, nun zurückkehren?

Ich bin sicher, dass die Stammkneipe um die Ecke von der Karlsruher Entscheidung profitiert. Seit der Urteilsverkündung am Mittwoch habe ich viele Dankschreiben und Anrufe von Wirten bekommen. Sie sind überzeugt, dass die Gerichtsentscheidung ihre berufliche Existenz gerettet hat. Und dass viele Gäste wiederkommen, die in den vergangenen Monaten dazu übergegangen sind, zu Hause zu rauchen.

Fürchten Sie, viele Landesregierungen werden ihre Nichtrauchergesetze nun so ändern, dass Rauchen in Kneipen künftig ganz verboten ist?

Wir wünschen uns, dass die Landesregierungen sich untereinander abstimmen. Die Nichtraucherschutzgesetze sollten möglichst bundesweit einheitlich sein im Sinne des Urteilsspruchs von Karlsruhe. Das Verfassungsgericht hat den Länderregierungen zwei Möglichkeiten aufgezeigt: Entweder wird Rauchen in Gaststätten generell verboten. Oder es gibt rechtlich genau definierte Ausnahmen, die einerseits dem Nichtraucherschutz Rechnung tragen und andererseits die Belange der Gastronomie berücksichtigen. Die von den Richtern formulierte Ergänzung der Ausnahmen ist eine Regelung mit Augenmaß. Daran sollten sich die Länder halten und ihre Gesetze entsprechend umbauen.

Also keine weiteren Verbote?

Die Länder sollten die kleinen Kneipen nicht schon wieder überfordern und nach einem generellen, ausnahmslosen Rauchverbot rufen. Das Verfassungsgericht hat ja das relative Rauchverbot für Mehrraumbetriebe grundsätzlich bestätigt. Und wir wissen, dass viele Betriebe in Raucherräume investiert haben. Das können die Länder bei der Neufassung der Gesetze nicht ignorieren.

INTERVIEW: MATTHIAS LOHRE