Kasse muss für Hilfsmittel zahlen

DARMSTADT dpa ■ Zum Ausgleich einer Behinderung muss die gesetzliche Krankenkasse Hilfsmittel gewähren. Das Hessische Landessozialgericht gab mit der Entscheidung einer zwölfjährigen Klägerin Recht, die aufgrund einer spastischen Lähmung nicht eigenständig gehen kann. Die Kasse wollte die Kosten für Soft-Orthesen nicht übernehmen, weil sie die therapeutische Wirksamkeit bezweifelte. (Az.: L 8 KR 69/07)