Testkäufer
: Seltsamer Jugendschutz

Die Haltung des niedersächsischen FDP-Chefs Philipp Rösler zum Einsatz jugendlicher Alkohol-Testkäufer besteht aus einer merkwürdigen Mischung aus Besorgtheit und Laissez-Faire. Einerseits fürchtet er um das Seelenheil der Minderjährigen Lockspitzel. Andererseits macht er es mit seiner Ablehnung schwierig, den Bier- und Wodkafluss an der Quelle zum Versiegen zu bringen. Der Nachschub fürs Komasaufen bliebe vorerst gesichert.

KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER

Rösler will nicht, dass Kinder zu Ordnungswidrigkeiten angestiftet werden, sondern stattdessen jung aussehende Erwachsene als Testkäufer einsetzen. Das ist schwer nachvollziehbar: Zum einen beginge der Testkäufer ja gar keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Beamte, der ihn zum Kauf losgeschickt hat, hinter der nächsten Ecke lauert. Zum anderen ist nicht einzusehen, dass die Anstiftung zu der angeblichen Ordnungswidrigkeit die Jugendlichen stärker in moralische Verwirrung stürzen sollte als Erwachsene. Das hieße, die Jugendlichen für dümmer zu halten als sie sind.

Im übrigen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, Lockvögel auf Verdächtige anzusetzen – und sogar gängige Praxis. Einzelne Ordnungsämter machen heute schon von dieser Möglichkeit Gebrauch. Auch Journalisten und Verbraucherzentralen lassen Jugendliche bisweilen Detektiv spielen.