Forderungen des klagenden Nachbarn

Der direkte Nachbar der Kita hat gegen die erwartete Lärmbelästigung durch Kinder geklagt und einen Forderungskatalog aufgestellt. Der vierfache Familienvater, der selbst ein Kind im Kindergartenalter hat, verlangt neben der Lärmschutzwand eine absolute Halteverbotszone vor seinem Grundstück und das Aufstellen von Pollern. Dies soll verhindern, dass Kita-Eltern vor seinem Haus parken. Die Spielgeräte sollen nicht höher als 1,20 Meter sein und mindestens sieben Meter Abstand vom Grundstücksrand haben. Er fordert den Kita-Träger Sternipark auf, ihm eine schallsichere Thermopaneverglasung seiner Fenster zu zahlen und die Fenster der Kita zum Nachbarn mit Milchglas zu versehen. Darüber hinaus soll die Kita nur von 8 -17 Uhr öffnen und am Wochenende und abends geschlossen bleiben. Somit könnten etwa Elternabende oder Sommerfeste nicht stattfinden. DAK