Bremer Amt lässt Bedürftige warten

Weil eine Verwaltungsanweisung ein Jahr braucht, bekommen SozialhilfeempfängerInnen zu wenig Miete bezahlt

In Bremen haben SozialhilfeempfängerInnen und RentnerInnen offenbar über Monate hinweg weniger Mietbeihilfen erhalten als ihnen von Rechts wegen zustand. Der Grund: Das zuständige Amt für Soziale Dienste hat einen entsprechenden Parlamentsbeschluss vom vergangenen Jahr bis heute noch nicht in eine Verwaltungsanweisung umgesetzt.

Wie viele Menschen konkret betroffen sind, ist unklar. Insgesamt geht es um mehr als 7.500 BremerInnen, die Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder aufgrund von Erwerbsminderung bekommen. Für sie alle gelten bereits seit dem vergangenen November neue Mietobergrenzen: Allein Lebenden mit Altbauwohnung stehen seither 300 statt 245 Euro für Miete im Monat zu, zuzüglich eines Zuschlages von bis zu 20 Prozent, je nach Stadtteil.

Eine analoge Regelung für knapp 80.000 ALG II- und Sozialgeld-EmpfängerInnen wird bereits seit längerem angewandt – und für alle anderen hat die Sozialdeputation der bremischen Bürgerschaft auch schon im Oktober 2007 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Er wird allerdings erst im Oktober dieses Jahres endlich von der Sozialverwaltung umgesetzt werden. Ressortsprecherin Petra Kodré begründete das mit „Abstimmungsproblemen“ und schwierigen rechtlichen Detailfragen. Sie versicherte zwar, die neuen Mietobergrenzen „gelten auch ohne Verwaltungsanweisung“. Die BehördenmitarbeiterInnen „müssten das eigentlich auch wissen“, so Kodré: Jeder Betroffene habe das Recht, gemäß des Deputationsbeschlusses bewertet zu werden.

Die geübte Praxis war aber wohl eine andere – jedenfalls in einer Reihe von Fällen. Bei der Aktionsgemeinschaft arbeitsloser BürgerInnen (AGAB) in Bremen meldeten sich allein in den vergangenen drei Monaten gut 20 Personen, die zu wenig Mietbeihilfen bekamen. Immer wieder seien LeistungsbezieherInnen „abgewiesen“ und „vertröstet“ worden, sagt Martin Lühr von der AGAB. „Es kann nicht sein, dass in der Stadt unterschiedliche Mietobergrenzen gelten.“ Ob betroffene SozialhilfebezieherInnen nun rückwirkend Nachzahlungen erhalten sollen, ist derzeit noch unklar. JAN ZIER