Datenvorrat darf wachsen

BERLIN taz ■ Deutschen Telekommunikationsunternehmen ist es erlaubt, weiterhin Daten für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung zu erheben. Sie dürfen deutschen Behörden aber nur unter starken Einschränkungen Auskunft zu den gesammelten Daten erteilen. Das Bundesverfassungsericht verlängerte die entsprechende einstweilige Anordnung aus dem März 2008 um weitere sechs Monate. Der Gerichtsbeschluss vom 1. September 2008 liegt der taz vor. Seit Jahresbeginn sind Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern, wer wann mit wem per Telefon, E-Mail oder Handy in Verbindung stand. Die Inhalte von Gesprächen oder E-Mails werden nicht gespeichert. Gegen das Gesetz liegt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vor, ein Urteil wird 2009 erwartet. Bis zur Entscheidung hat das Gericht mit seiner Anordnung dafür gesorgt, dass die Vorratsdatenspeicherung nur eingeschränkt zugelassen ist. DAS