EWE-Gaspreise stabil

Gericht erklärt Erhöhungen seit 2004 für unwirksam. Oldenburger Versorger will in Revision gehen

Das Oldenburger Oberlandesgericht hat im Berufungsverfahren um Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers EWE den klagenden Kunden Recht gegeben. Für sie seien die Anhebungen der Preise seit September 2004 unwirksam, erklärte der Senat am Freitag. Voraussetzung sei, dass die 56 Kläger Widerspruch gegen die höheren Rechnungen eingelegt hätten. Erst von diesem individuellen Zeitpunkt an seien die Verteuerungen unzulässig.

EWE kündigte an, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Nach dem Urteil applaudierten fast alle Zuschauer in dem komplett gefüllten Gerichtssaal. „Die heutige Entscheidung hat für alle EWE-Kunden Bedeutung“, sagte Klägeranwalt Jan Reshöft.

Die Gaskunden aus dem Raum Oldenburg und Ostfriesland waren Anfang 2006 gemeinsam gegen vier Preiserhöhungen vorgegangen. Zwei weitere Verteuerungen folgten. Alle Kläger haben Sondertarife, weil sie größere Mengen Gas abnehmen. Umstritten war, ob in ihren Verträgen ersichtlich war, dass EWE überhaupt ein Recht zur Anpassung der Tarife hat. Ende 2007 entschied das Landgericht Oldenburg in erster Instanz, dass alles korrekt abgelaufen sei.

Die Kläger akzeptierten das Urteil nicht, die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht begann im Juni dieses Jahres.

„Nach unserer Auffassung bedeutet das Urteil erst einmal für die Gesamtzahl unserer Kunden nicht besonders viel“, sagte ein EWE-Sprecher. Der Konzern werde in Revision gehen, „damit wird das Urteil nicht rechtskräftig.“ EWE hat nach eigenen Angaben rund 770.000 Gaskunden.

Seine Mandanten hätten in den entscheidenden Fragen zu „95 Prozent“ gesiegt, sagte Anwalt Reshöft. Unzutreffend hält er das Urteil nur in dem Punkt, dass lediglich die Preiserhöhungen nicht gelten, denen die Kunden ausdrücklich widersprochen haben. dpa