Staatsanwaltschaft sieht Polizei entlastet

Staatsanwaltschaft beendet Ermittlungen gegen Polizisten, der eine Demonstrantin mit einem Messer verletzt haben soll

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Fall der Messerstich-Vorwürfe gegen die Polizei abgeschlossen. Die Anschuldigungen seien „vom Tisch“, sagte Sprecherin Frauke Wilkens. Die Ermittlungen „gestatten die sichere Feststellung, dass die Studentin die bei ihr dokumentierten Verletzungen im Brustbereich nicht am Tage der Demonstration davontrug“, sagte Wilkens.

Die 26-jährige Studentin aus Bremen hatte nach einer Anti-Nazi Demo am 5. Juli in Oldenburg Anzeige erstattet, weil ein bei der Demo eingesetzter Polizist ihr bei einer Rangelei mit einem Messer in die Brust gestochen habe. Den gleichen Vorwurf erhob auch ein männlicher Demonstrant, der zwei Schnitte im Unterarm davontrug. Er erstattete allerdings keine Anzeige.

Welche Erkenntnisse der „sicheren Feststellung“ zu Grund liegen, wollte Wilkens nicht im Einzelnen sagen. Laut einem Vorabbericht, der dem Anwalt der Studentin zugänglich gemacht wurde, handelt es sich dabei um Aussagen von Krankenhauspersonal. Der Anwalt wollte vor einer Stellungnahme Einsicht in die Akte nehmen.

Im August hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Studentin, die in Oldenburg als Demo-Sanitäterin im Einsatz war, wegen „Vortäuschens einer Straftat“ eingeleitet. Dieses stehe nun unmittelbar vor dem Abschluss, so Wilkens. Es werde wohl zu einer Anklageerhebung kommen. Der Studentin droht nun schlimmstenfalls eine Haftstrafe.

Unterdessen legte die „Oldenburger Rechtshilfe“ einen minutiösen Untersuchungsbericht über die Vorfälle an jenem Tag vor. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass es „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Polizeiübergriff mit Messern“ gekommen sei, und zwar durch eine niedersächsische BFE-Einheit. Die schnelle Einstellung des Verfahrens wird kritisiert, gleichzeitig aber eingeräumt, dass derzeit „keine gerichtsfesten Beweise“ für die Vorwürfe gegen die Polizei gebe. cja