Das Ende des Nachttischchen-Schwindels

Wegen Beihilfe zur Untreue des Ex-Chefs im Klinikum Ost bekam ein Geschäftsmann jetzt eine Bewährungsstrafe

Frank R. war der Nachttischchen-Dealer. 1.000 so genannte Multimedia-Schränke wollte seine Firma Quadroplan dem Klinikum Bremen Ost (KBO) einst liefern – Gesamtwert: 5.684.000 Euro. Bestellt hatte sie Andreas L., seinerzeit noch KBO-Geschäftsführer. Und er hielt für den Deal die Hand auf, beanspruchte allein für sich fast 350.000 Euro an Provisionen, auf Kosten der KBO, versteht sich. Juristen nennen das Untreue. R. hat dazu Beihilfe geleistet, ein klassisches Delikt für kleine Rädchen.

Herr L., in diesem Fall also das große Rad, war nicht der einzige, der an diesem Geschäft ordentlich verdienen wollte. Da war zum Beispiel sein Strohmann, ein Rechtsanwalt und CDU-Politiker aus Kassel. Oder die Leasing-Gesellschaft, die als Finanzier auftrat. Und da war Antonius Sch., ein Handelsmakler, der den Deal überhaupt erst einfädelte. Eigentlich hatte der zu jener Zeit ja eine Haftstrafe abzusitzen. Doch als Freigänger durfte er nebenbei weiterhin Geschäfte akquierieren. Inzwischen ist er wieder verurteilt, ebenso wie L.: Wegen Beihilfe zur Untreue bekam Sch. vom Amtsgericht Bremen im Frühjahr zehn Monate auf Bewährung.

Jedes der Nachttischchen sollte 4.900 Euro kosten, 600 Euro davon waren für Provisionen reserviert. R. ist einer der wenigen, die von diesem Kuchen selbst offenbar nichts abhaben wollten, obwohl ihm die Leasing-Firma genau das anbot. Für R. und seine junge Firma war der Deal ohnehin nur ein „Pilotprojekt“ – dessen Gewinn am ehesten darin lag, dass er damit bei anderen Kliniken hätte hausieren gehen können. Böse Zungen behaupten zwar, dass für die Anschaffung solcher Multimediaanlagen keine wirtschaftlich vernünftigen Gründe vorlagen, zumal sie im KBO gar nicht ohne weiteres hätten installiert werden können. Und doch: Es gibt Krankenhäuser, die haben derlei Systeme angeschafft.

Quadroplan allerdings ist inzwischen pleite, die Nachtschränkchen mit Internet-Zugang sind, wiewohl bestellt, nie gebaut worden. Dennoch musste R. mit gut 50.000 Euro haften, Vorlieferanten entschädigen, Prozesskosten zahlen. Heute arbeitetet der 41-Jährige wieder in seinem alten Beruf als Tischler, Fachrichtung Ladenbau.

Selbst Staatsanwalt Jörg Hauschild ist am Ende fast soweit, den geständigen Herrn R. selbst als Opfer zu bezeichnen. Doch bestraft werden, ja, das müsse er schon, das sagt selbst der Verteidiger, Untreue solle in dieser Republik schließlich kein Kavaliersdelikt sein, deren Beihilfe also auch nicht. Sechs Monate, dass ist eine Bewährungsstrafe, auf die sich alle Seiten einigen können. Jan Zier