Radler dürfen bei Eis auf die Straße

Hartgesottene, die sich bei der winterlichen Witterung aufs Rad wagen, haben jetzt mit Schlitterpartien auf vereisten und eingeschneiten Radwegen zu kämpfen. Obwohl laut Hamburger Wegegesetz die Anwohner zur Räumung der Radwege verpflichtet sind, werden an fast allen Stellen nur die Gehwege von Eis und Schnee befreit. Auch Hamburgs Behörden räumen in ihrem Zuständigkeitsbereich viele Radwege nicht frei.

Darum gibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) grünes Licht für Radler auf der Straße: Ist der Radweg unter der Schneedecke nicht mehr zu erkennen oder wegen Glätte unbenutzbar, dürfen Radfahrer zu ihrer eigenen Sicherheit legal auf die geräumte Fahrbahn ausweichen. Da mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu rechnen ist, appelliert der ADFC an alle Autofahrer, beim Überholen auf den nötigen Abstand zu achten.

Radfahrern empfiehlt der ADFC, für die Fahrt bei Eis und Schnee mehr Zeit einzuplanen und besonders umsichtig und defensiv zu fahren. Wichtig ist auch die volle Funktionstüchtigkeit von Licht und Bremsen. Das Radfahren auf den Gehwegen ist nur bei entsprechender Ausschilderung erlaubt. Radfahrer, die nicht auf die Straße, sondern auf den geräumten Fußweg ausweichen, müssen bei Konflikten mit Fußgängern haften. juh