Da war doch noch was
: Z.B.: Das Radio Bremen-Gesetz

Der Präsident der Bürgerschaft, Christian Weber, ließ beim Neujahrs-Empfang der Landespressekonferenz die medienpolitische Entwicklung 2002 Revue passieren: Die betriebsbedingten Kündigungen etwa bei der Nordsee-Zeitung konnten nicht fehlen, auch den Tod bedeutender Publizisten wie Augstein und Gräfin Dönhoff sprach Weber an. Seltsam unerwähnt blieb allerdings der Tod von Karl-Heinz Klostermeier, des langjährigen Intendanten von Radio Bremen – den die Bürgerschaft 1999 per Gesetz in den ungewollten Ruhestand geschickt hatte.

Ebenfalls ausgespart blieb das von der Bürgerschaft im Sommer verabschiedete Radio Bremen-Gesetz – trotz der damals heftigen Diskussionen. In einem mehr als eiligen Abstimmungsverfahren hatten SPD und CDU die Wiedereinführung von Parteienwerbung, mehrdeutige Formulierungen über politische Einflussmöglichkeiten auf die Wahlkampfberichterstattung, eine erhebliche Einschränkung der betrieblichen Mitbestimmung im Sender und den Rausschmiss der Journalistenverbände aus dem Rundfunkrat beschlossen.

Auch außerhalb der Neujahrsreden ist die Auseinandersetzung mit dem Gesetz zum Erliegen gekommen. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) wird die angekündigte Normenkontrollklage nicht einreichen, da Gutachten ergeben hätten, dass sie aus formaljuristischen Gründen unzulässig sei. Wolfgang Kiesel, der Bremer DJV-Vorsitzende, kommentiert: „Ich bin aber nach wie vor der Überzeugung, dass das Gesetz falsch ist und illegal zu Stande kam.“ HB