DER RECHTE RAND
: Prozess gegen Wehrmachtsleutnant

Das Statement zum NS-Kriegsverbrecherverfahren klang bekannt. In München erklärte am Montag der Verteidiger des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers Josef Scheungraber, Christian Stünkel, „dieses Verfahren werde zum politisch-historischen Selbstzweck geführt“.

Vor gut sechs Jahren betonte schon Hamburgs ehemaliger Zweiter Bürgermeister und Verfassungsrechtler, Ingo von Münch, das Hanseatische Landgericht hätte im Urteil gegen den „Schlächter von Genua“, Friedrich Engel, weniger die damaligen Zeitumstände berücksichtigt, als vielmehr den heutigen Zeitgeist. Den renommierten Verfassungsrechtler führt Stünkel später namentlich an, um zu betonen: „Das verfahrensgegenständliche Geschehen sollte von Historikern aufgeklärt werden“.

Diese Argumentation kennt Anwältin Gabriele Heinecke und kontert: Hier gehe es nicht um „politischen Selbstzweck“. Als Nebenklägerin von 19 Angehörigen der Opfer betont sie: „Meine Mandanten haben 64 Jahre lang darauf gewartet, dass das Verbrechen an ihren Angehörigen gesühnt wird.“

In Italien suchte Heinecke die Geschwister und Kinder der Opfer des Massakers vom Juni 1944 auf, um ihnen die Möglichkeit der Nebenklage aufzuzeigen. Bis heute hat die Ermordung der Menschen in Falzona di Cortana eine große Leere hinterlassen.

Dies gilt auch für die Angehörigen der Opfer von St. Anna. Im August 1944 hatte die Wehrmacht dort 560 Menschen getötet. Im Verfahren gegen den Hamburger Gerhard Sommer tritt Heinecke auch als Rechtsbeistand der Betroffenen auf. Seit Jahren warten die italienischen Familien, dass Sommer vor einem deutschen Gericht steht. „Meine Mandanten denken langsam“, so Heinecke, „die Ermittler haben die Rolle der Verteidigung übernommen.“

In Italien sind Scheungraber und Sommer rechtskräftig verurteilt. Die beiden eint, dass sie sich für „nicht schuldig“ halten.