das gremium

Zehn zu neun

Das Ergebnis der Schlichtung wirft zwei Fragen auf: Wie kann es sein, dass eine Abstimmung in einer 20-köpfigen Kommission mit zehn zu neun ausgeht? Und warum gilt die Schlichtung dann trotzdem als gescheitert? Antwort: Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsenden jeweils neun Vertreter, dazu kommen die beiden Schlichter. Die Arbeitgeber dürfen einen benennen, die Arbeitnehmer ebenso. Das Besondere ist nun, dass jeweils nur einer der Schlichter mitstimmen darf, das Stimmrecht wechselt turnusmäßig. Bei den letzten Tarifverhandlungen im Mai 2000 durfte Arbeitgeber-Schlichter Hinrich Lehmann-Grube mitstimmen. Diesmal hatte Arbeitnehmer-Schlichter Hans Koschnick das Stimmrecht. So kam es, dass den neun Neinstimmen der Arbeitgeber zehn Jastimmen der Arbeitnehmer gegenüberstanden. Dennoch wurden die Arbeitgeber nur formal, aber nicht tatsächlich überstimmt: Ihre geschlossene Ablehnung bedeutet faktisch, dass der Schlichterspruch vorerst gescheitert ist. DGL