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Betriebskosten-Abrechnungen für 2001
: Nur bis Ende Dezember

Vermieter, die bis jetzt nicht über die Betriebskosten (inklusive Heizkosten) für das Jahr 2001 abgerechnet haben, können aus diesen Abrechnungen keine Nachforderungen an ihre Mieter stellen (dies ergibt sich aus § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Dies gilt für alle Abrechnungen die die Mieter nicht bis zum 31.12.2002 erhalten haben. Den Zugang der Abrechnung muss der Vermieter beweisen. Sollte die Abrechnung erst am 31.12. nach 16 Uhr in den Briefkasten der Mieter gelangt sein, so ist die Abrechnung nicht mehr am 31.12.2002 zugegangen, sondern erst am 1.1.2003 – und damit müssen die Mieter keine Nachzahlungen leisten.

Die Vermieter bleiben allerdings verpflichtet, über die Heiz- und Betriebskosten für das Jahr 2001 abzurechnen. Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass MieterInnen ein Guthaben aus diesen Abrechnungen zurück bekommen.

Diese Ausschlussfrist gilt erstmalig für die Abrechnungen des Jahres 2001. Aus diesem Grunde haben viele MieterInnen Abrechnungen im vergangenen Dezember erhalten. Besonders unangenehme Vermieter haben ihren Mietern die Abrechnungen am 24.12.2002 zukommen lassen.

Die Mieter haben nach erfolgter Abrechnung nun ein Jahr Gelegenheit, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Mieterinnen sich auch mit eventuellen Nachzahlungen ein Jahr Zeit lassen können. Die sind nach einer angemessenen Frist zur Prüfung fällig, dies betrifft einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen.

Wer seine Betriebs- und Heizkostenabrechnungen überprüfen lassen möchte, kann dies bei Mieter helfen Mietern, montags oder donnerstags um 16 Uhr in der speziellen Betriebskostenberatung tun.

Zusätzlich können Mitglieder – und jene, die es werden wollen– am Donnerstag, den 16. Januar 2003 von 9 Uhr bis 16 Uhr ohne Voranmeldung zur Beratung in unsere Geschäftsstelle kommen. Die BeraterInnen prüfen, ob Ihre Abrechnung korrekt ist. Bitte bringen Sie Ihren Mietvertrag, die aktuelle Abrechnung und –soweit vorhanden – Abrechnungen der Vorjahre mit.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de