auf-geflogen
: Bewährungsstrafe für illegalen Franken-Import

Schmutzige Geld-Wäsche

Er „traf am 17.06.2001 gegen 20.00 Uhr mit dem Flugzeug aus Zürich auf dem Flughafen Bremen ein. In seinem Gepäck soll er drei kleine, in Zeitungspapier gewickelte Päckchen“ mit Schweizer Franken gehabt haben. Die Mitteilung des Bremer Amtsgerichts klingt wie aus einem Agenten-Thriller. Man denkt an elegante Herren mit Nummernkonten, die ihre Fingerabdrücke unter schweinsledernen Handschuhen verbergen. Aber der Angeklagte will in diese Welt so gar nicht passen. Das wurde ihm wohl auch am Bremer Zoll zum Verhängnis: Der blasse, dürre Enddreißiger mit dem schütteren, blonden Haar gehört einfach nicht zu den Geschäftsleuten, die mit kleinem Handgepäck vom Business-Termin in Zürich zurückkehren. „Er war sehr nervös“, erinnert sich der diensthabende Zollbeamte im Zeugenstand, der aus dem einzigen Gepäckstück des Mannes schließlich 32.200 Schweizer Franken zutage förderte – „mit Handschuhen“, wie er betont, da der Angeklagte offenbar den Ermittlungseifer der Zöllner mit einem Haufen sehr schmutziger Wäsche habe bremsen wollen.

Zur Herkunft der nicht deklarierten Devisen sagte der Reisende zunächst nur, die hätten andere in seinem Gepäck verstaut, aber später bei der Polizei muss es förmlich aus ihm herausgepurzelt sein: Nicht das erste Mal sei er in die Schweiz gereist, habe Geldbündel abgeholt, nach Bremen gebracht und „abgegeben“. Für ihn seien lediglich 150 bis 200 Mark hängen geblieben. In der Regel habe er den Zug genommen, in diesem Fall aber fliegen müssen, um rechtzeitig wieder bei der Arbeit zu sein. „Ich arbeite nämlich für mein Geld – 45 Stunden in der Woche“, sagt der Lagerarbeiter. Natürlich habe er geahnt, dass die Franken nicht aus legalen Geschäften stammten, sich aber mit der Erklärung zufrieden gegeben, das Geld käme aus „Autogeschäften“.

Wer seine Auftraggeber waren – das lässt der Angeklagte im Dunkeln. Nur so viel: „Afrikaner“ seien es gewesen, Bekannte seiner Ehefrau, die aus Sierra Leone stammt und derzeit wegen Rauschgiftschmuggels in Haft sitzt. Und tatsächlich: Als der Zoll ihn gehen ließ, wartete schon ein Mercedes mit niederländischem Kennzeichen auf den Geldkurier, darin laut Polizeiakte zwei „Schwarzafrikaner“. Den beiden Männern habe er die Beschlagnahmebescheinigung des Zolls vorgelegt, sagt der Angeklagte, dann seien sie ohne ihr Geld abgezogen.

Gericht und Staatsanwaltschaft zählten eins und eins zusammen: Die verurteilte Ehefrau, Geldpäckchen in kleinen Scheinen, an denen teilweise Drogenspuren nachgewiesen wurden – aller Wahrscheinlichkeit nach stamme das Geld aus Drogengeschäften. Warum er das Geld denn trotzdem geschmuggelt habe? Der Angeklagte rutscht auf seinem Stuhl noch eine Etage tiefer. Mit dünner Stimme nuschelt er, ohne dass sich die wenigen Schnurrbarthaare bewegen: „Ich wollte das doch gar nicht, hätte das Wochenende lieber mit meinen beiden Kindern verbracht.“ Er habe sich nur nicht gegen seine Auftraggeber zur Wehr setzen können, die gedrängt hätten, er solle sich nicht so anstellen. „Mein Problem ist, dass ich vollkommen passiv bin“, sagt er achselzuckend. „Mein Mandant lässt sich von seiner Frau und ihren Freunden hinundherstellen“, argumentiert die Rechtsanwältin für eine milde Strafe.

Mit Erfolg: Strafrichter Hartmut Hogenkamp lässt den Geständigen mit einer Bewährungsstrafe davon kommen: Fünf Monate Haft, für drei Jahre ausgesetzt. „Da hat jemand einen Dummen gesucht und auch gefunden,“ fasst der Richter zusammen; optimistisch, dass der Angeklagte die Bewährungszeit durchsteht: „So dumm isser nämlich nicht.“

Jan Kahlcke